Presse: Neue Entwicklungen in der Raumordnungsplanung im Einrich

Windparkflächen für bestimmte Gemeinden in der Region gestrichen

RHEIN-LAHN. -west- Nach zweiter Anhörung und Rechtsgültigkeit am 11. Dezember 2017 hat die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald für die Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten und Katzenelnbogen Windpark-Flächen gestrichen. Herausgefallen sind Gebiete in Eppenrod, auf dem Höchst und im Einrich. Bereiche bei Schiesheim und Burgschwalbach bleiben ebenfalls ausgenommen. Der Regionale Raumordnungsplan ist ein Unterabschnitt der Landesentwicklungsplanung.

Erkenntnisse aus der Fortschreibung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) gelten als Hinweise für nachfolgende Planungsebenen. Unklar ist die Situation im Bereich Steinkopf/Löwenstein für den Windpark Altendiez. Der Abschnitt taucht in den 90 Seiten zum Themenbereich Windkraft nicht auf, obwohl Konflikte mit Richtlinien des Naturparks Nassau, des Flora-Fauna-Habitats und „natura 2000“ zu erwarten sind. Die Schwachwindzone mit Rotmilanvorkommen ist Trinkwasserreservoir der Verbandsgemeinde Diez. Unklar sind zudem die Auswirkungen eines in früheren Planungen enthaltenen Schutzgürtels von jeweils fünf Kilometern auf beiden Seiten der Lahn. Dazu heißt es in den Erläuterungen: In den landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften mit sehr hoher und herausragender Bedeutung ist die Neuerrichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ausgeschlossen. In den nicht als Ausschlussgebiete festgelegten Teilen sowie in einem Pufferbereich von fünf Kilometern sollen Windenergieanlagen nur errichtet werden, wenn sie nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Landschaften führen. Die Verbandsgemeinde Diez hat auf die Ausweisung von Vorranggebieten im Flächennutzungsplan mit Rücksicht auf den Naturpark verzichtet.

Eppenrod (18,33 ha): Für die 2014 in der Raumplanung ausgewiesene Vorrangfläche an der Landesstraße 325 in Richtung Isselbach kann nach der zweiten Anhörung „mit Auswirkungen auf die Flächengröße“ eine „Vereinbarkeit mit dem Naturpark nicht nachgewiesen werden“. Für nachrangige Planungsebenen gelten ohne Auswirkungen auf die Flächengröße Hinweise auf landesweit bedeutsame Erholungs- und Erlebnisräume, historische Kulturlandschaft und Landschaftsbild mit mäßigem Konfliktpotenzial. Vorhanden sind diverse Fledermausarten. Das aktuelle Vorhaben, neben zwei verbleibenden Anlagen in der Nähe der Landesstraße 317 nach Hirschberg fünf weitere zu errichten, wurde seit geraumer Zeit öffentlich nicht aktualisiert.

Höchst (17,51 ha): Rotmilanvorkommen, Vereinbarkeit mit der Lage im Naturpark nicht nachgewiesen, Gutachten zur hydrogeologischen Verträglichkeit in der Wasserschutzzone III liegt nicht vor. In dem landesweit bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisraum lebt der Waldkauz, bezüglich Landschaftsbild und Kulturlandschaft wird ein mäßiger Konflikt gesehen. Nach Ablehnung des Bauantrags für acht Anlagen auf angrenzendem Gebiet durch den Landkreis wegen fehlender Unterlagen und Bestätigung durch den Kreisrechtsausschuss wurde das Verwaltungsgericht angerufen.

Burgschwalbach (129,82 ha): Hier wirken sich Rotmilan, Schwarzstorch und alte Laubholzbestände aus. Außerdem werden potenzielle Konflikte mit Burg Schwalbach und Burg Hohenfels sowie FFH-Lebensraumtypen gesehen. In der Fläche gibt es schützenswerte Bodendenkmäler.

Schiesheim (14,36 und 48,89 ha): Rotmilan und Schwarzstorch nachgewiesen, Konfliktpotenzial mit Burg Schwalbach und Burg Hohenfels, bezüglich Burg Schwalbach sogar eine sehr hohe Beeinträchtigung. Der Bereich gilt als Vogelzugkorridor, es kommen diverse schlaggefährdete Fledermausarten vor.

Einrich (20,14 ha): Verträglichkeit mit dem Naturpark nicht nachgewiesen, der Flächennutzungsplan steht unter Vorbehalt. In der Fläche gibt es schützenswerte Bodendenkmäler, für die landesweit bedeutsamen Erholungs- und Erlebnisräume in einer historischen Kulturlandschaft wird mäßiges Konfliktpotenzial gesehen. Der Bauantrag für fünf Anlagen in den Gemarkungen Niedertiefenbach, Klingelbach und Katzenelnbogen wurde vom Landkreis mit der Begründung abgelehnt, dass die Verordnung des Naturparks Höhenbauwerke untersagt. Auf ein von der Verbandsgemeinde beabsichtigtes Zielabweichungsverfahren für den Flächennutzungsplan wurde verzichtet – vier Anlagen würden den Mindestabstand unterschreiten, das fünfte Windrad gefährdet nach Meinung des Bergamtes die Wasserwirtschaft. Es bleibt die Widerspruchsmöglichkeit beim Kreisrechtsausschuss.

Quelle: Lokalanzeiger

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