Presse: 25 Meter höhere Windräder für Altendiez

Rhein-Lahn-Kreis überprüft Antrag und bittet Gemeinden und Verbandsgemeinde um Stellungnahme

ALTENDIEZ. -west- Weniger Anlagen, aber noch einmal 25 Meter höher: Beim Landkreis in Bad Ems hat die Bearbeitung des Antrags der Firma Trianel Windpark Altendiez GmbH + Co. KG in Aachen zum Bau von sechs Windrädern im Staatsforst am Steinkopf begonnen. Verbandsgemeinde Diez, Bauaufsicht, Verbandsgemeindewerke und die Gemeinden Altendiez, Heistenbach sowie Hambach wurden zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Genehmigungsbehörde wertet den beabsichtigten Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als neuen Antrag und hat deshalb ein komplett neues Verfahren eingeleitet. Dabei weist die Kreisverwaltung die beteiligten Behörden ausdrücklich auf Planungen in unmittelbarer Nähe auf dem Höchst und bei Eppenrod hin.

Die im März eingereichten Unterlagen enthalten Änderungen hinsichtlich der Anzahl der Anlagen, teilweise der Standorte, der Höhe, des Anlagentyps und der Leistung. Statt acht Windräder (auf zwei weitere im Gemeindeforst wurde schon vorab verzichtet) sollen sechs Anlagen errichtet werden; entfallen sind die beiden Windräder oberhalb von Hambach.

Die Anlagen in der Gemarkung Altendiez sollen noch einmal 40 Meter höher werden als ihre Pendants in Elz. Für fünf Windräder wird im Bauantrag eine Gesamthöhe von 237 Meter angegeben, die Nabenhöhe liegt bei 165 Meter, der Rotordurchmesser beträgt 142 Meter. Ein kleineres Windrad in der Nähe der Bundesstraße soll 200 Meter hoch werden. Der kleinste Mindestabstand zu Hirschberg beträgt 1100 Meter, zu Altendiez 1400 Meter.

In einer ersten Reaktion – Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde Hambach haben für ihre Stellungnahmen Fristverlängerung beantragt – weist Peter Sehr auf fehlende Antragsunterlagen zu Windhöffigkeit und Wirtschaftlichkeit hin. Der Ortsbürgermeister, der auf bereits früher eingereichte Bedenken im Hinblick auf Wasserschutzgebiete (geologische Beschaffenheit, Landschafts- und Denkmalschutz, Avifauna sowie Brandschutz) verweist, rückt von seinem Standpunkt nicht ab. Sehr hat die seinerzeit bei der Verbandsgemeinde eingereichte Stellungnahme gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes eingereicht und um vollinhaltliche Übernahme gebeten.

„Es sind in den Unterlagen bereits zahlreiche inhaltliche Mängel bzw. Falschdarstellungen festgestellt worden“, kritisiert Peter Sehr die Simulation der WEA in der Landschaft. Dazu will der Ortsbürgermeister eine realistische Darstellung der tatsächlichen Sichtwirkung vorlegen. Zudem sind für den Hambacher die visuellen Auswirkungen auf die beiden Diezer Schlösser erheblich.

„Es bedarf nur der Inaugenscheinnahme der Landschaft von der Hohen Straße in Diez aus“, weist er auf erhebliche Einwirkungen durch die Windräder in Elz hin. Auch das geologische Gutachten gebe Anlass zur umfänglichen Berichtigung der getroffenen Feststellungen. Eine fachliche Überprüfung werde ebenfalls übermittelt, heißt es im Schreiben an die Kreisverwaltung.

Zum Avifaunagutachten merkt die Gemeinde Hambach an, dass die Flugbewegungen der Rotmilane, aber auch der Wespenbussarde und Schwarzmilane, deutlich intensiver über dem vorgesehenen Planungsgebiet stattfänden. Nach derzeit fast täglichen Beobachtungen sei beabsichtigt, auch hier eine fachlich qualifizierte Stellungnahme vorzulegen.

Nachdem Erstantrag, der wegen Mängeln überarbeitet werden musste, fasst der Ortsbürgermeister zusammen: Gebot der Erforderlichkeit nicht beachtet; die geringe Windhöffigkeit lässt ein wirtschaftliches Betreiben von Windenergieanlagen (WEA) nicht zu, für einzelne Gemeinden, insbesondere Hambach, entsteht durch die Erstellung von WEA eine Gefängnishofsituation; die dörfliche Entwicklung Hambachs (Erschließung neuer Baugebiete) ist nicht mehr finanzierbar und verhindert; rechtliche Gebote und Richtlinien werden insbesondere beim Arten- und Landschaftsschutz nicht, nicht ausreichend oder nicht im gebotenen Sinne beachtet; FFH- und Naherholungsgebiete werden durch umfangreiche Rodungs- und Baumaßnahmen zerstört; geologische und für den Trinkwasserschutz essenzielle Rahmenbedingungen werden außer Acht gelassen.

Quelle: Lokalanzeiger

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