Presse: Keine Windräder am Tierheim

Gemeinde Hambach kann Teilerfolg erzielen und bekommt Recht

HAMBACH -west- Teilerfolg für die Gemeinde Hambach und ihren Ortsbürgermeister Peter Sehr. Das Regierungspräsidium in Gießen hat unmittelbar nach der Eingabe Mitte Dezember die Stellungnahme gegen den Bau eines Windrades am Tierheim in Staffel an die Fachbehörden weitergegeben.

„Ich erwarte umfangreich überarbeitete Antragsunterlagen (auch Immissionsprognose) von der Antragstellerin. Danach werde ich nochmals die betroffenen Fachstellen zur Abgabe von Stellungnahmen auffordern“, teilt Marita Franz vom Dezernat Immissionsschutz II dem Absender mit.

Aus organisatorischen Gründen würden die Genehmigungsverfahren für Staffel (eine Anlage) und Ahlbach (zwei) voraussichtlich Anfang Februar wieder an das Dezernat Immissionsschutz I zurückgegeben, heißt es weiter. Der wohl wichtigste Satz steht am Ende der Mail: „Ihren Wunsch nach einer förmlichen Beteiligung wird dann die dort zuständige Sachbearbeitung prüfen und entscheiden.“ Bei einer Beteiligung könnte die Ortsgemeinde den Klageweg bestreiten.

Mindestabstand nicht eingehalten, Brandschutz nicht ausreichend, fehlerhaftes Gutachten – mit diesen Argumenten hatte sich Hambachs Ortsbürgermeister am 29. November und 15. Dezember 2017 beim Regierungspräsidium Gießen gegen den Bau eines Windrades am Tierheim gewehrt. Peter Sehr wies darauf hin, dass vor allem den gesundheitsbelastenden Beeinträchtigungen durch genehmigungsrelevante Schallausbreitung gravierende Bedeutung zukommen könnte.

Als eines der ersten Gerichte hatte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf zuvor die rückwirkende Anwendungspflicht einer neuen Richtlinie zum Schallimmissionsschutz betont und das so genannte Interimsverfahrens auf eine noch nicht bestandskräftige Genehmigung angenommen. Die Juristen sind der Meinung, dass sich ein neuer Stand der Technik durchgesetzt hat, mithin TA Lärm und das darin vorgesehene Alternative Verfahren nicht mehr verbindlich sind.

Ganz deutlich wird das Gutachter und Sachverständigen-Zentrum für Umwelt-Messung GmbH in Birkenau im Fazit einer fachlichen Stellungnahme: Gutachten und Berechnung für die Anlage am Tierheim in Staffel zeigen weder die reale, wirklich jetzige, noch künftige Immissionsbelastung vor Ort auf. Von einer gesundheitsbelastenden Beeinträchtigung bei Genehmigung, Errichtung und Betrieb ist daher nach allen uns vorliegenden Daten und Fakten mit hoher Wahrscheinlichkeit auszugehen“.

Peter Sehr hat ein von der SFI (Sachverständige für Immissionsschutz GmbH) in Berlin für die Lahnwind Limburg (vertreten durch die ENOVA Energieanlagen GmbH in Bunderhee) vorgelegtes Gutachten zur Prognose und Bewertung der Schallimmissionen im Umfeld der geplanten Anlage auf fachliche Fehleinschätzungen und/oder Mängel überprüfen und bewerten lassen. Das Schall- und Umweltmesslabor von Sven Johannsen kommt dabei zu der Einschätzung, dass Planungen und Berechnungen anhand der seinerzeit gültigen Vorschriften, Vorgaben und Normen durchgeführt wurden, diese Normen jedoch teilweise veraltet und nicht geeignet sind, speziell die tieffrequenten Immissionsbelastungen und gegebenenfalls ebenso vorhandene Körperschall-Immissionen korrekt zu beurteilen.

Quelle: Lokalanzeiger

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