Presse: Windräder gefährden Grundwasser

Veraltete Gutachten und Verordnungen müssen überarbeitet werden

-von Burkhard Westerweg-

DIEZ/RHEIN-MAIN. Gewichtige Unterstützung für ein ehrgeiziges Projekt: Hessenwasser und die Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main wollen erreichen, dass bei der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 die Schutzzone III eines Trinkwasserschutzgebietes verbindlich als Vorranggebiet für Grundwasserschutz ausgewiesen wird.

Hydrogeologie-Professor Benedikt Toussaint, ehemals Leiter der Abteilung Wasser, Abfall und Altlasten des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie aus Taunusstein, liefert Argumente, denen auch hinsichtlich der geplanten Windparks im Rhein-Lahn-Kreis Bedeutung (Genehmigung, Rechtstreitigkeiten) zukommen könnte – also auch für Altendiez und auf dem Höchst.

„Im Hinblick auf die zunehmende Flächenversiegelung immer kleiner werdender Grundwasserneubildungsgebiete und der zunehmenden Kontamination nutzbarer Grundwasservorräte lasse ich mich von der Überlegung leiten, dass jetzt endlich die stringenten Empfehlungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der sie ergänzenden EU-Grundwasserrichtlinie sowie die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und der Länder einschließlich der jeweiligen Grundwasserrichtlinien beherzigt und umgesetzt werden“, schreibt Toussaint an Dr. Hubert Schreiber, den Leiter Unternehmenskommunikation der Hessenwasser GmbH.

Wörtlich heißt es: „Im Zusammenhang mit der Gewinnung regenerativer Windenergie in der Zone III von Trinkwasserschutzgebieten ist auch deutlich geworden, dass die Trinkwasserschutzgebietsverordnung mit ihren Ge- und Verboten dringend überarbeitungsbedürftig ist, denn die bisherige Handhabung beinhaltet ein großes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser.“ Ausgehend vom „sehr löcherigen Schutz des Grundwassers“ bezieht sich der Professor auf die vielfach höchst zweifelhafte Abgrenzung der Zonen II und III von Trinkwasserschutzgebieten.

Zur Erinnerung: Der Rhein-Lahn-Kreis hat den Bau von Windrädern auf dem Höchst unter anderem deshalb abgelehnt, weil für die Schutzzone seit Jahren ein hydro-geologisches Gutachten fehlt. Gegen die Ablehnung wird vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Im Bereich des geplanten Windparks Altendiez, dem Trinkwasserreservoir der Verbandsgemeinde, gibt es Tiefbrunnen und Quellen.

Toussaint behauptet, dass die meisten Trinkwasserschutzgebiete, speziell diejenigen in Festgesteinen, falsch ausgewiesen wurden. Insbesondere habe die Abgrenzung der Wasserschutzzone II nicht viel mit der hydro-geologischen Wirklichkeit des Grundwasserströmungsfeldes zu tun. Große Teile einer Zone III müssten aus hydrogeologisch-geohydraulischer Sicht als Zone II angesehen werden. Das bestehende Dilemma beruht darauf, dass die allermeisten Trinkwasserschutzgebiete auf subjektiven Einschätzungen hydrogeologischen Gutachten aus den 1950er bis 1980er-Jahren beruhten.

„Alle möglichen Schadstoffe, die beispielsweise im Zusammenhang mit Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen in den Untergrund und somit auch in das Grundwasser gelangen können, werden im Hinblick auf ihre Verweildauer ausgeblendet“, betont Toussaint. Es sei an der Zeit, nicht mehr blind und weitgehend kritiklos zu akzeptieren, dass industrielle Anlagen wie Windparks in der Zone III eines Trinkwasserschutzgebietes gebaut und betrieben werden dürfen.

Quelle: Lokalanzeiger

Kommentare sind geschlossen.